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Die Datenschutz-Checkliste

Für die betriebliche Praxis – ohne Fachjargon

Kursziel

Sie können Datenschutz-Folgenabschätzungen nach den Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses und der deutschen Aufsichtsbehörden durchführen gem. Art 35 DS-GVO.

Kursinhalt

1. Aufbau und Inhalt von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
2. Integration von Datenschutz-Folgenabschätzungen in den PDCA-Zyklus des betrieblichen Datenschutzmanagements und des Risikomanagements.
3. Prüfen und Beurteilen von Datenschutz-Folgenabschätzungen.
4. Risikobeurteilungen gem. dem Standard-Datenschutzmodell der deutschen Aufsichtsbehörden.
5. Sicherheitsvorkehrungen für Verarbeitungsvorgänge mit hohen Risiken auswählen.

Umfang

3 h

Voraussetzung

– Computer mit stabilem Internetzugang
– Webcam & Mikrophon
– Grundwissen Datenschutzrecht (z.B. erworben anhand einer Fortbildung zur Datenschutzfachkraft oder zum Datenschutzbeauftragten)

Zertifikat

Nach Ihrer Teilnahme erhalten Sie ein Zertifikat der Caladan GmbH über einen Kurstag, das Sie als Nachweis für Ihre gesetzlich verpflichtenden jährlichen Fortbildungen als Datenschutzbeauftragter und als Datenschutzfachkraft verwenden können.

Termine

Der Kurs findet nach individueller Absprache mit den Teilnehmenden statt. Es werden auch Termine mit nur einem Teilnehmenden abgehalten.

Teilnehmeranzahl

Maximal 5 Teilnehmende pro Kurs. Es werden auch Termine mit nur einem Teilnehmenden abgehalten.

Seminarleitung

Jun.-Prof. Dr. Werner Schäfke-Zell, Datenschutzauditor (TÜV)

Webinar „Datenschutz-Folgenabschätzung durchführen“

399,00  exkl. USt.

In diesem Kompaktwebinar lernen Sie, Datenschutz-Folgenabschätzungen nach den Vorgaben des Europäischen Datenschutzausschusses und der deutschen Aufsichtsbehörden durchzuführen, um Verarbeitungsvorgänge, die mit erhöhten Risiken für Betroffene verbunden sind, abzusichern.

Nächster Termin: 18. April 2024, 13-16 Uhr, per Videokonferenz. Sie erhalten nach der Buchung einen Link zur Teilnahme.

Für jedes Unternehmen besteht die Pflicht, Datenschutz-Folgenabschätzungen für Verarbeitungsvorgänge durchzuführen, die mit erhöhten Risiken für Betroffene verbunden sind gem. Art. 35 DS-GVO.

Sie können nach dieser Fortbildung

  • Schwellwert-Analysen durchführen,
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen durchführen,
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen in den PDCA-Zyklus des betrieblichen Datenschutzmanagements und des Risikomanagements integrieren,
  • Datenschutz-Folgenabschätzungen prüfen und beurteilen,
  • Risikobeurteilungen vornehmen.

Sie erhalten folgende Unterlagen:

  • eine ausführliche Anleitung zur Durchführung einer DSFA in Form der Präsentationsfolien und
  • eine Beispielgliederung für einen DSFA-Bericht.

 

Dieses Seminar wird von Dr. Werner Schäfke-Zell, Datenschutzauditor (TÜV), für datenschutz-checkliste.info geleitet.